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Sozialrechtliche Praxis

Pflegegrad und Schwerbehinderung

Pflegegrad gem. SGB V/Krankenversicherung

Die Auswirkungen von FASD können vielfältig sein und verschiedene Lebensbereiche beeinträchtigen. Dazu gehören kognitive Fähigkeiten, motorische Fertigkeiten, emotionale Regulation, Verhaltensprobleme und soziale Interaktion. Die Betreuung einer Person mit FASD stellt deswegen für pflegende Bezugspersonen eine große Herausforderung dar.

Die Leistungen der Pflegekasse können dazu beitragen, dass Sie Entlastung finden und in dieser Zeit wieder Energie für das alltägliche Zusammenleben tanken können.
Wenn Sie einen Pflegegrad beantragen möchten, ist es im Vorfeld hilfreich, dass die Beeinträchtigungen in mehreren Bereichen des täglichen Lebens dokumentiert werden (zum Beispiel in einem Tagebuch). Beantragen können Sie den Pflegegrad bei der zuständigen Pflegekasse der Krankenkasse Ihres Kindes.

Mit der Feststellung des Pflegegrades können finanzielle, unterstützende und beratende Leistungen in Anspruch genommen werden. Dies umfasst beispielsweise Pflegegeld, das dazu dient, die zusätzlichen Kosten und den Zeitaufwand für die Pflege und Betreuung der Person mit FASD abzudecken. Die Höhe des Pflegegeldes variiert je nach Pflegegrad und dem damit verbundenen Unterstützungsbedarf.

Schwerbehindertenausweis

Schwerwiegende Beeinträchtigungen, die Menschen mit FASD in ihrem Alltag massiv belasten, sind Ursache der zugrundeliegenden Behinderung, die entsprechend dem Schwerbehindertengesetz anerkannt werden kann. Die Anerkennung der Schwerbehinderung ermöglicht, spezifische Leistungen und Unterstützungsmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen, um den individuellen Bedarfen in der Gesellschaft als auch im Berufsleben gerecht zu werden.
Die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises erfolgt beim zuständigen Versorgungsamt oder dem Amt für Soziales und Versorgung ihres Wohnsitzes.

Nach Anerkennung der Schwerbehinderung stehen verschiedene Leistungen zur Unterstützung zur Verfügung u.a.:

  • Menschen mit FASD haben häufig einen Unterstützungsbedarf in der schulischen und beruflichen Teilhabe. Der Schwerbehindertenausweis unterstützt den Zugang zu Bildungs- und Teilhabeleistungen, wie beispielsweise integrative Schulformen, sonderpädagogische Förderung oder zusätzliche Betreuung während des Schulunterrichts. Ebenso ermöglicht die Reha der Agentur für Arbeit gemeinsam mit dem Integrationsamt unterschiedlichste Fördermöglichkeiten zur beruflichen Integration.
  • Menschen mit FASD fällt die soziale Teilhabe oft schwer. Die Teilhabe an der Gesellschaft und hier vorrangig die soziale Teilhabe zu erleichtern, ist Ziel der Anerkennung der Schwerbehinderung.
  • Der Schwerbehindertenausweis, mit Anerkennung von Merkzeichen, ermöglicht bestimmte Erleichterungen im Alltag, wie beispielsweise die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs mit vergünstigten Tarifen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die konkreten Leistungen und deren Umfang von individuellen Faktoren und den Bedarfen des Menschen mit FASD abhängen.

Sie können sich daher bei den zuständigen Behörden oder Organisationen wie z.B. bei der kommunalen, unabhängigen Teilhabeberatung für Menschen mit Behinderungen über die Leistungen und Unterstützungsmöglichkeiten informieren.

Darüber hinaus kann es hilfreich sein, sich an Fachkräfte zu wenden, um Erfahrungen, Tipps und Unterstützung zu erhalten.
Gerne können Sie sich auch an uns wenden, wir beraten Sie unter anderen auch zu sozialrechtlichen Themen.